§ 1 Allgemeines
1.1Als Fraktion gilt jede organisierte Gruppe mit fester Führung, gemeinsamem Auftreten und mehr als fünf Mitgliedern.
1.2Jede Fraktion benennt gegenüber dem Team eine Leitung und eine Vertretung. Diese sind für Absprachen erreichbar und verantwortlich.
1.3Eine Fraktion führt eine aktuelle Mitgliederliste und meldet Änderungen. Wer nicht auf der Liste steht, gehört im Zweifel nicht dazu.
1.4Doppelmitgliedschaften sind verboten. Wer in zwei Fraktionen gleichzeitig ist (Multi-Teaming), fliegt aus beiden.
1.5Fraktionsinterne Regeln dürfen strenger sein als dieses Regelwerk, niemals lockerer.
1.6Absprachen zwischen Fraktionen sind Rollenspiel und werden im Spiel getroffen — nicht im Discord und nicht zwischen den Leitungen „auf dem kurzen Weg“.
§ 2 Gründung
2.1Eine Fraktion entsteht aus dem Spiel heraus. Erst wenn eine Gruppe erkennbar zusammen spielt, wird sie beantragt — nicht umgekehrt.
2.2Der Antrag läuft über ein Fraktions-Ticket und enthält: Name, Ausrichtung, Hintergrundgeschichte, Leitung, Vertretung und die geplanten Mitglieder.
2.3Eine Fraktion braucht zur Anerkennung mindestens fünf aktive Mitglieder.
2.4Namen und Symbole dürfen keine realen kriminellen oder extremistischen Organisationen abbilden. Anlehnungen sind zulässig, Nachbildungen nicht.
2.5Die Anerkennung erfolgt auf Probe für 14 Tage. Zeigt sich in dieser Zeit kaum Aktivität oder häufen sich Verstöße, wird sie zurückgenommen.
§ 3 Legale Fraktionen
3.1Legale Fraktionen — Behörden, Betriebe, medizinische Dienste — bewegen sich vollständig im Rahmen der Stadtgesetze.
3.2Behörden handeln verhältnismäßig. Waffengewalt ist das letzte Mittel, nicht das erste. Wer als Beamter eskaliert, um eine Szene zu erzwingen, verstößt gegen dieses Regelwerk.
3.3Medizinisches Personal ist neutral. Es wird nicht angegriffen, es nimmt nicht Partei und es gibt keine Auskünfte über Patienten weiter.
3.4Korruption innerhalb legaler Fraktionen ist als Rollenspiel möglich, muss aber von der jeweiligen Leitung getragen und langfristig aufgebaut sein. Spontane Bestechung „weil es gerade passt“ ist FailRP.
3.5Dienstfahrzeuge, Waffen und Ausrüstung bleiben im Dienst. Die private Nutzung ist untersagt.
§ 4 Illegale Fraktionen
4.1Illegale Fraktionen dürfen kriminellen Geschäften nachgehen, solange das Rollenspiel im Vordergrund steht und nicht der Gewinn.
4.2Es sind höchstens sechs Mitglieder gleichzeitig an einer bewaffneten Aktion beteiligt. Alles darüber ist kein Rollenspiel mehr, sondern eine Übermacht.
4.3Eine Aktion braucht einen im Spiel entstandenen Anlass. „Wir hatten Langeweile“ ist keiner.
4.4Nach einer größeren Aktion — Überfall, Entführung, Schusswechsel — gilt für die Fraktion eine Ruhezeit von 60 Minuten, bevor die nächste beginnt.
4.5Geiseln werden nicht länger als 30 Minuten gehalten und am Ende freigelassen oder übergeben. Eine Geisel ist ein Druckmittel, kein Besitz.
4.6Angriffe auf Behördengebäude, Krankenhäuser und den Spawnbereich sind untersagt.
§ 5 Konflikte und Kriege
5.1Ein Krieg zwischen zwei Fraktionen wird der Fraktionsverwaltung vorher gemeldet — mit Anlass, Beteiligten und Zielsetzung.
5.2Ein Krieg braucht eine Vorgeschichte über mehrere Tage. Ein einzelner Vorfall reicht nicht aus.
5.3Ein Krieg dauert höchstens 14 Tage. Danach folgt eine Friedensphase von mindestens sieben Tagen, in der zwischen denselben Parteien kein neuer Krieg beginnen darf.
5.4Auch im Krieg gelten Ansprache, Waffenruhe und die Grenze von sechs Beteiligten. Ein Krieg hebt keine Regel auf.
5.5Unbeteiligte werden nicht in Kampfhandlungen hineingezogen. Wer als Zivilist in eine Schießerei gerät, muss gehen dürfen.
5.6Ein Krieg endet durch Zeitablauf, durch Kapitulation oder durch einen im Spiel ausgehandelten Frieden. Das Ergebnis wird der Fraktionsverwaltung gemeldet.
§ 6 Gebiete und Übernahmen
6.1Gebietsansprüche entstehen durch dauerhafte Präsenz, nicht durch Ankündigung. Wer ein Viertel beansprucht, muss dort auch spielen.
6.2Die Übernahme eines Gebiets wird ausgespielt und braucht mindestens drei aufeinander aufbauende Szenen an verschiedenen Tagen.
6.3Geschäfte und Betriebe können übernommen werden, wenn die Leitung zustimmt oder der Druck im Spiel nachvollziehbar aufgebaut wurde. Erpressung ohne Vorlauf ist Powergaming.
6.4Bündnisse zwischen Fraktionen sind erlaubt. Sie ersetzen aber nicht die Mitgliedergrenze aus § 4.2 — verbündete Fraktionen zählen zusammen.
§ 7 Auflösung
7.1Eine Fraktion wird aufgelöst, wenn sie 14 Tage ohne erkennbare Aktivität bleibt, dauerhaft unter fünf Mitglieder fällt oder wiederholt gegen dieses Regelwerk verstößt.
7.2Vor einer Auflösung wird die Leitung angehört. Die Entscheidung trifft die Fraktionsverwaltung gemeinsam mit der Serverleitung.
7.3Nach einer Auflösung ist eine Neugründung unter demselben Namen für 30 Tage gesperrt.
7.4Eine freiwillige Auflösung wird über ein Fraktions-Ticket erklärt und im Spiel abgeschlossen — nicht durch stilles Verschwinden.