Fraktionsregelwerk

Fraktionen

Gilt zusätzlich zum allgemeinen Regelwerk für alle organisierten Gruppen — legal wie illegal. Bei Widersprüchen hat das allgemeine Regelwerk Vorrang.

Eine Fraktion ist kein Freibrief. Jedes Mitglied bleibt persönlich für sein Verhalten verantwortlich. Die Führung haftet zusätzlich für das, was sie anordnet oder duldet.

§ 1 Allgemeines

1.1

Als Fraktion gilt jede organisierte Gruppe mit fester Führung, gemeinsamem Auftreten und mehr als fünf Mitgliedern.

1.2

Jede Fraktion benennt gegenüber dem Team eine Leitung und eine Vertretung. Diese sind für Absprachen erreichbar und verantwortlich.

1.3

Eine Fraktion führt eine aktuelle Mitgliederliste und meldet Änderungen. Wer nicht auf der Liste steht, gehört im Zweifel nicht dazu.

1.4

Doppelmitgliedschaften sind verboten. Wer in zwei Fraktionen gleichzeitig ist (Multi-Teaming), fliegt aus beiden.

1.5

Fraktionsinterne Regeln dürfen strenger sein als dieses Regelwerk, niemals lockerer.

1.6

Absprachen zwischen Fraktionen sind Rollenspiel und werden im Spiel getroffen — nicht im Discord und nicht zwischen den Leitungen „auf dem kurzen Weg“.

§ 2 Gründung

2.1

Eine Fraktion entsteht aus dem Spiel heraus. Erst wenn eine Gruppe erkennbar zusammen spielt, wird sie beantragt — nicht umgekehrt.

2.2

Der Antrag läuft über ein Fraktions-Ticket und enthält: Name, Ausrichtung, Hintergrundgeschichte, Leitung, Vertretung und die geplanten Mitglieder.

2.3

Eine Fraktion braucht zur Anerkennung mindestens fünf aktive Mitglieder.

2.4

Namen und Symbole dürfen keine realen kriminellen oder extremistischen Organisationen abbilden. Anlehnungen sind zulässig, Nachbildungen nicht.

2.5

Die Anerkennung erfolgt auf Probe für 14 Tage. Zeigt sich in dieser Zeit kaum Aktivität oder häufen sich Verstöße, wird sie zurückgenommen.

§ 3 Legale Fraktionen

3.1

Legale Fraktionen — Behörden, Betriebe, medizinische Dienste — bewegen sich vollständig im Rahmen der Stadtgesetze.

3.2

Behörden handeln verhältnismäßig. Waffengewalt ist das letzte Mittel, nicht das erste. Wer als Beamter eskaliert, um eine Szene zu erzwingen, verstößt gegen dieses Regelwerk.

3.3

Medizinisches Personal ist neutral. Es wird nicht angegriffen, es nimmt nicht Partei und es gibt keine Auskünfte über Patienten weiter.

3.4

Korruption innerhalb legaler Fraktionen ist als Rollenspiel möglich, muss aber von der jeweiligen Leitung getragen und langfristig aufgebaut sein. Spontane Bestechung „weil es gerade passt“ ist FailRP.

3.5

Dienstfahrzeuge, Waffen und Ausrüstung bleiben im Dienst. Die private Nutzung ist untersagt.

§ 4 Illegale Fraktionen

4.1

Illegale Fraktionen dürfen kriminellen Geschäften nachgehen, solange das Rollenspiel im Vordergrund steht und nicht der Gewinn.

4.2

Es sind höchstens sechs Mitglieder gleichzeitig an einer bewaffneten Aktion beteiligt. Alles darüber ist kein Rollenspiel mehr, sondern eine Übermacht.

4.3

Eine Aktion braucht einen im Spiel entstandenen Anlass. „Wir hatten Langeweile“ ist keiner.

4.4

Nach einer größeren Aktion — Überfall, Entführung, Schusswechsel — gilt für die Fraktion eine Ruhezeit von 60 Minuten, bevor die nächste beginnt.

4.5

Geiseln werden nicht länger als 30 Minuten gehalten und am Ende freigelassen oder übergeben. Eine Geisel ist ein Druckmittel, kein Besitz.

4.6

Angriffe auf Behördengebäude, Krankenhäuser und den Spawnbereich sind untersagt.

§ 5 Konflikte und Kriege

5.1

Ein Krieg zwischen zwei Fraktionen wird der Fraktionsverwaltung vorher gemeldet — mit Anlass, Beteiligten und Zielsetzung.

5.2

Ein Krieg braucht eine Vorgeschichte über mehrere Tage. Ein einzelner Vorfall reicht nicht aus.

5.3

Ein Krieg dauert höchstens 14 Tage. Danach folgt eine Friedensphase von mindestens sieben Tagen, in der zwischen denselben Parteien kein neuer Krieg beginnen darf.

5.4

Auch im Krieg gelten Ansprache, Waffenruhe und die Grenze von sechs Beteiligten. Ein Krieg hebt keine Regel auf.

5.5

Unbeteiligte werden nicht in Kampfhandlungen hineingezogen. Wer als Zivilist in eine Schießerei gerät, muss gehen dürfen.

5.6

Ein Krieg endet durch Zeitablauf, durch Kapitulation oder durch einen im Spiel ausgehandelten Frieden. Das Ergebnis wird der Fraktionsverwaltung gemeldet.

§ 6 Gebiete und Übernahmen

6.1

Gebietsansprüche entstehen durch dauerhafte Präsenz, nicht durch Ankündigung. Wer ein Viertel beansprucht, muss dort auch spielen.

6.2

Die Übernahme eines Gebiets wird ausgespielt und braucht mindestens drei aufeinander aufbauende Szenen an verschiedenen Tagen.

6.3

Geschäfte und Betriebe können übernommen werden, wenn die Leitung zustimmt oder der Druck im Spiel nachvollziehbar aufgebaut wurde. Erpressung ohne Vorlauf ist Powergaming.

6.4

Bündnisse zwischen Fraktionen sind erlaubt. Sie ersetzen aber nicht die Mitgliedergrenze aus § 4.2 — verbündete Fraktionen zählen zusammen.

§ 7 Auflösung

7.1

Eine Fraktion wird aufgelöst, wenn sie 14 Tage ohne erkennbare Aktivität bleibt, dauerhaft unter fünf Mitglieder fällt oder wiederholt gegen dieses Regelwerk verstößt.

7.2

Vor einer Auflösung wird die Leitung angehört. Die Entscheidung trifft die Fraktionsverwaltung gemeinsam mit der Serverleitung.

7.3

Nach einer Auflösung ist eine Neugründung unter demselben Namen für 30 Tage gesperrt.

7.4

Eine freiwillige Auflösung wird über ein Fraktions-Ticket erklärt und im Spiel abgeschlossen — nicht durch stilles Verschwinden.

Anträge und Meldungen laufen über das Fraktions-Ticket im Discord. Zusätzlich gilt immer das allgemeine Regelwerk.